Bergung

Innerhalb der Schiffahrt werden Handlungen, die zur Hilfeleistung für Schiffe oder sonstige Vermögensgegenstände, die sich in schiffbaren oder sonstigen Gewässern in Gefahr befinden, unternommen werden, als Bergung bezeichnet.

Zuletzt aktualisiert am 27.08.2013 von Vogel.

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