Allgemeine Bedingungen

  1. Teilnehmen an Kursen, Törns und anderen segelsportlichen Veranstaltungen kann, wer mindestens 7 Jahre alt ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Minderjährige brauchen die ausdrückliche Genehmigung des Erziehungsberechtigten in Textform.
  2. Die Anmeldung erfolgt in Textfom. Sie ist verbindlich und bedarf der Bestätigung durch die Conventa d.o.o. Die Anzahlung (50% der Gesamtsumme) ist spätestens 7 Tage nach Datum der Bestätigung zu entrichten, die Restzahlung ist 4 Wochen vor Törnbeginn fällig. Die Buchung ist übertragbar.
  3. Die ausgeschriebenen Termine und ggf. Reiseziele werden eingehalten, soweit das Wetter und die Belastbarkeit der Crew dies erlauben. Schlechtwettersituationen, Flaute oder Nichtbelastbarkeit der Crew können mehrere Hafentage erfordern. Damit verbundener Segelausfall bedingt keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Gleiches gilt für Reiseabbruch oder Beeinträchtigung der Reise, wenn dies durch höhere Gewalt (Krieg, Streik, politische Unruhen, Beschlagnahme etc.) hervorgerufen wird. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von bis zu 48 Stunden als vereinbart. Aufgrund vorgenannter Umstände entsteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. Die Conventa d.o.o. wird stets bemüht sein, oben genannte Umstände zu vermeiden. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass er nicht nur Reisegast sondern auf einer Segelyacht auch Crewmitglied ist und seine aktive Teilnahme im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Durchführung der Segelreise notwendig ist und er sich bei der Bedienung der Segelyacht entsprechend einsetzen muss. Mit seiner Buchung erkennt der Teilnehmer an, dass ihm bewusst ist, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen der Conventa d.o.o. eine Segelreise eine sportliche Veranstaltung darstellt und diese der Natur der Sache nach ein Restrisiko enthält.
  4. Den Anordnungen des Skippers/Segellehrers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Törnteilnehmer den Anweisungen nicht nach oder handelt er wiederholt gegen die gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche gegenüber der Crew und der Conventa d.o.o. bestehen nicht.
  5. Der Törnteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.
  6. Eine Haftung der Conventa d.o.o. für die Durchführung der Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort der Segelreise ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.
  7. Nicht im Reisepreis eingeschlossen sind die Kosten für Liegeplatz, Betriebsstoffe, Verpflegung und Reinigung der Yacht. Für die Sauberkeit an Bord ist die Crew verantwortlich.
  8. Für die Yachten besteht eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Die Törnteilnehmer haften der Conventa d.o.o.  gegenüber für Verluste und Schäden bis zur Höhe von max. 500,- € pro Schadensfall. Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sind nicht versichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Die Conventa d.o.o. haftet nicht für an Bord abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Reiseteilnehmern. Dies gilt insbesondere für Wasserschäden an elektronischen Geräten und anderen Wertsachen.
  9. Die Conventa d.o.o. ist berechtigt den Kurs oder Törn abzusagen, wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände in Form höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Die Conventa d.o.o. wird sich um entsprechende Ausweichtermine bemühen. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, erstattet sie geleistete Zahlungen zurück.
  10. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn wird die Anzahlung von 50% fällig. Erfolgt die Absage ab 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn, ist die gesamte Gebühr zu zahlen. 
  11. Um individuelle Risiken der Teilnehmer im Rahmen der Reiserücktritt-, Unfall-, Haftpflicht-, Kranken- oder Reisegepäckversicherung abzudecken, empfiehlt die Conventa d.o.o. eigene Vorsorge zu treffen.
  12. Schwimmwesten und weitere Sicherheitsausrüstungen gehören in ausreichender Anzahl zu den Booten. Sie müssen während des Segelns getragen werden.
  13. Haftungsklausel: Die Veranstaltung wird von der conventa d.o.o. mit Sitz in Zadar (HR) durchgeführt. Die conventa d.o.o. bedient sich zur Umsetzung Dritter, wie Bootsführer, Trainer, Köche, Consultants u.ä.. Direkte Ansprüche gegen diese Dritten sind ausgeschlossen, sofern Sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Der Veranstalter versichert, dass er Dritte mit der gleichen Sorgfalt auswählt und beauftragt, die er selbst in eigenen Angelegenheiten anwendet.
  14. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Gesellschaft Conventa d.o.o.